Die Informationen vor Anreise enthalten ein paar sinnvolle Tipps, damit Ihr Start in den Urlaub reibungslos gelingt.
Rücktritt: Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs-oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so bleibt er verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Zeitpunkt und den Grund des Rücktritts ankommt. Der Gast kann jederzeit vor Vertragsbeginn in schriftlicher Form vom Vertrag zurücktreten. Bei frühzeitiger Abreise wird die bereits gezahlte Miete nicht erstattet. Bis Mietbeginn kann der Gast sich durch Dritte ersetzen lassen, die in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintreten.
Stornogebühren werden bei Rücktritt erhoben: - vom Datum der Buchungsbestätigung bis 4 Wochen vor Reiseantritt = 50% der Gesamtsumme - von 4 Wochen bis Reiseantritt = 90 % des Gesamtpreises Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sind wir in der Lage, die Wohnung anderweitig teilweise oder ganz zu vergeben, so werden die Stornogebühren dementsprechend berechnet. 30 € pro Buchung werden grundsätzlich für die Bearbeitung der Stornierung einbehalten. Ist die Anreise oder der Aufenthalt aufgrund von Covid-19 nicht möglich, fallen keine Stornogebühren an.
Überweisung: 50% bei Buchung, 50% 4 Wochen vor Anreise